Informationen in der Corona-Zeit
Schutzmassnahmen für Gottesdienste ab 16. April 2022
Die wichtigesten Schutzmassnahmen für die Feier von Gottesdiensten (hl. Messe, Andachten, gemeinsames Gebet, etc.) sind:
- FFP2-Maske verpflichtend beim Betreten und Verlassen der Kirche. Darüber hinaus ist das Tragen der Maske empfohlen.
- Für Personen ab 6 Jahre
- Ausnahmen von der FFP2-Masken Tragepflicht
- Schwangere und Kinder von 6-14 Jahre: Mund-Nasenschutz
- Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können
- Handhygiene
- Kommunion:
- Die Handkommunion ist dringend empfohlen
- FFP2 Maske bzw. Mund-Nasenschutz ist beim Kommuniongang empfohlen
- Die Mundkommunion ist zum Abschluss des Kommunionganges möglich (d.h. zuerst kommen alle an die Reihe, die die Handkommunion empfangen wollen)
Die Details können der Rahmenordnung der Bischofkonferenz entnommen werden:
https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept
Beichtdienst ab 16. April 2022
Der Beichtdienst bleibt in gewohnter Weise aufrecht.
Veranstaltungen ab 16. April 2022
Für Veranstaltungen in den Pastoralräumen gelten die staatlichen Regelungen.